Tarife der Stadtwerke Brixen AG
Am 1. Juli 2007 wurde die Liberalisierung des Strommarktes abgeschlossen, dies bedeutet, dass alle Endkunden, auch die Haushaltsendkunden, ihren Lieferanten am freien Markt aussuchen können, wie vom Gesetzesdekret Nr. 73/07, abgeändert mit Gesetz Nr. 125/2007 über die dringenden Maßnahmen zur Durchführung der europäischen Bestimmungen in Bezug auf die Liberalisierung des Strommarktes, vorgesehen.
Mit Beschluss Nr. 348/7 hat die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas die gesetzlichen Richtlinien hinsichtlich der Pflichttariffe, betreffend die Stromverteilung, -lieferung sowie -messung festgelegt.
Sie können hier Einblick in die Preise des Verteilerdienstes nehmen, welcher die einzelnen Komponenten beinhaltet, einzeln angeführt nach.
- Lieferung
- Verteilung
- Messung
Tarif gültig für den Zeitraum Jänner bis März 2012
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