Steuerguthaben von 15 % für nicht energieintensive Unternehmen
Nicht energieintensive Unternehmen können ein Stuerguthaben für Strom in Höhe von 15 % der Spesen für die reinen Stromkosten des 2. und 3. Trimesters 2022 beantragen.
Art. 3 DL 21/2022, abgeändert durch Art. 2 DL 50/2022
Voraussetzungen
- Stromanschluss von 16,5 kW oder höher
- Die Energiekosten (es zählt hier die reine Komponente Strom in der Rechnung) im 1. Trimester 2022 sind um mindestens 30 % höher als die Energiekosten des 1. Trimesters 2019
Unternehmen mit diesen Voraussetzungen, die sowohl im 1. und 2. Trimester 2019 als auch im 1. und 2. Trimester 2022 Kunden der Stadtwerke Brixen AG waren und es immer noch sind, können über PEC die Datenbereitstellung laut Beschluss ARERA 373/2022/R/com beantragen.
> Mail an: service@pec.swb-asmb.it