Im geschützten Grundversorgungsdienst legt die staatliche Aufsichtsbehörde den Energiepreis fest. Dazu kommen Steuern, die Spesen für den Transport und die Zählerverwaltung sowie allgemeine Systemkosten, die ebenfalls von der Aufsichtsbehörde vorgeschrieben werden. Auf diese Preise hat die Stadtwerke Brixen AG keinen Einfluss.
Anrecht auf den geschützten Grundversorgungsdienst haben laut Bestimmungen der Regulierungsbehörde ARERA nur noch Haushaltskunden und Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro und einer Vertragsleistung von max. 15 kW.
Das Gesetzesdekret Nr. 91 vom 25. Juli 2018 sieht die Abschaffung des geschützten Grundversorgungsdienstes für Stromkunden bis zum 01.01.2023 vor.