Im geschützten Grundversorgungsdienst legt die staatliche Aufsichtsbehörde den Energiepreis fest. Dazu kommen Steuern, die Spesen für den Transport und die Zählerverwaltung sowie allgemeine Systemkosten, die ebenfalls von der Aufsichtsbehörde vorgeschrieben werden.
Den geschützten Grundversorgungsdienst können laut Bestimmungen der Regulierungsbehörde ARERA nur Haushaltskunden und Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro und einer Vertragsleistung von max. 15 kW in Anspruch nehmen.
Abschaffung des geschützten Grundversorgungsdienstes
Das Gesetzesdekret Nr. 91 vom 25. Juli 2018 sieht die Abschaffung des geschützten Grundversorgungsdienstes für Stromkunden der Kategorie Nichthaushalt bis zum 01.04.2023 vor. Für Haushaltskunden endet er am 01.01.2024.