Im geschützten Grundversorgungsdienst legt die staatliche Aufsichtsbehörde den Energiepreis fest. Dazu kommen Steuern, die Spesen für den Transport und die Zählerverwaltung sowie allgemeine Systemkosten, die ebenfalls von der Aufsichtsbehörde vorgeschrieben werden. Auf diese Preise hat die Stadtwerke Brixen AG keinen Einfluss.
Das Gesetzesdekret Nr. 91 vom 25. Juli 2018 sieht die Abschaffung des geschützten Grundversorgungsdienstes für Stromkunden vor.