Kundenportal

Biomüll - Gutschrift für Betriebe

Jene Betriebe im Gemeindegebiet von Brixen, die an den Biomüllsammeldienst angeschlossen sind und aufgrund der Corona-Notfallsituation schließen mussten, können für den Zeitraum der Schließung ihres Unternehmens um eine Rückerstattung der fixen Biomüllgebühr ansuchen.

Sofern nicht anders angegeben, gilt für die Wiederaufnahme der Tätigkeit der im Landesgesetz vom 8. Mai für die verschiedenen Wirtschaftskategorien vorgesehene Termin.

Die fixe Biomüllgebühr für Betriebe bezieht sich ausschließlich auf die Grundkosten dieses Dienstes, im Unterschied zur Grundgebühr für Restmüll, die die allgemeinen Fixkosten wie Straßenräumung und getrennte Abfallsammlung beinhaltet.

Die Befreiung von der Gebühr kann allerdings nicht automatisch erfolgen, da nicht alle Betriebe von der Schließung gleichermaßen betroffen waren.

Daher ist ein Ansuchen mit korrekt und vollständig ausgefüllter Eigenerklärung unumgänglich.
Die Stadtwerke Brixen AG führt stichprobenartige Kontrollen zur Überprüfung durch.

Das Formular muss innerhalb 25. Juni 2020 bei der Stadtwerke Brixen AG eingehen, und zwar an die Adresse: rsu.covid19@asmb.it

Die Gutschrift erfolgt ab der Verrechnung im Juli.

Jetzt teilen:
Wir verwenden Cookies für eine bestmögliche Nutzererfahrung. Durch die Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern.