Neuanmeldung
Wer innerhalb des Fernwärme-Versorgungsgebiets wohnt und im laufenden Jahr neu an das Fernwärmenetz angeschlossen werden möchte, muss innerhalb 20. Mai seinen unterschriebenen Anschlussvertrag bei der Stadtwerke Brixen AG einreichen. Später eingereichte Anschlussverträge können erst im folgenden Jahr berücksichtigt werden.
Grund ist die Beitragsvergabe der Autonomen Provinz Bozen und EU-Richtlinien für die Förderungen beim Bau von Fernwärmenetzen.
Bei fristgerechtem Ansuchen erledigt die Stadtwerke Brixen AG alle notwendigen Arbeiten für den Anschluss auf der Primärseite, und zwar aufgrund der genannten amtlichen Vorgaben bis spätestens 30. Oktober.