Seit dem Finanzgesetz von 2008 gibt es den „Sozialbonus“ auf die Stromlieferung.
Der Sozialbonus bietet wirtschaftlich benachteiligten Familien eine Reduzierung der Stromausgaben. Den Sozialbonus ist auch für Fälle mit gesundheitlicher Bedürftigkeit vorgesehen, d.h. wenn in der Familiengemeinschaft eine Person mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen lebt, welche die Nutzung von lebenserhaltenden Geräten, die mit Strom gespeist werden, erfordern. Der Bonus wird in der Stromrechnung als Rabatt ausgewiesen.