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Entlastungsbonus und Sozialbonus

Entlastungsbonus

Es handelt sich um eine außerordentliche Unterstützungsmaßnahme für Familien mit volljährigen Kindern oder ohne Kinder und Alleinlebenden, um den starken Anstieg der Energiekosten zu bewältigen. Der Bonus wird als Festbetrag in Höhe von 500,00 Euro gewährt und als Pauschalbetrag ausgezahlt.

Familien mit minderjährigen Kindern oder volljährigen Kindern mit einer Behinderung, die bereits das Landeskindergeld beziehen, müssen kein weiteres Ansuchen stellen und bekommen die außerordentliche Einmalzahlung in Höhe von 600,00 Euro mit dem Kindergeld automatisch ausbezahlt.

Sozialbonus

Der Sozialbonus schafft die Möglichkeit, die jährlichen Spesen für die Stromlieferung zu reduzieren. Der Bonus wird in der Stromrechnung als Rabatt ausgewiesen.

In den Genuss des Sozialbonus kommen:

  1. wirtschaftlich benachteiligte Familien
  2. und/oder körperlich benachteiligte Familien

Beide Boni (Sozialbonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit und Sozialbonus wegen körperlicher Benachteiligung) können auch gleichzeitig zur Anwendung kommen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

a. Voraussetzungen für Sozialbonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit:

  • Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit einem ISEE-Indikator von höchstens 8.265 €; für das Jahr 2023 wurde dieser Höchstwert durch das Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 auf 15.000 Euro angehoben.
  • Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit mindestens 4 zulasten lebenden Kindern (Großfamilie) mit einem ISEE-Indikator von höchstens 20.000 €;
  • Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit Bezug des “Reddito di cittadinanza” oder “Pensione di cittadinanza”.

Seit 1. Jänner 2021 werden alle Sozialboni für wirtschaftliche Bedürftigkeit, einschließlich des Strombonus, automatisch an anspruchsberechtigte Kunden/Familiengemeinschaften anerkannt, ohne dass diese einen Antrag stellen müssen.

Der Kunde/die Familiengemeinschaft muss bei der INPS nur jedes Jahr die Ersatzerklärung „Dichiarazione Sostitutiva Unica“ (DSU) vorlegen, um die ISEE-Bescheinigung für die verschiedenen subventionierten Sozialleistungen zu erhalten.

b. Voraussetzungen für Sozialbonus aufgrund körperlicher Benachteiligung:

Anrecht auf den Sozialbonus haben Haushaltskunden, in deren Haushalt schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen.

Informationen zur Inanspruchnahme des Sozialbonus wegen körperlicher Beeinträchtigung erhält der Kunde bei seiner Wohnsitzgemeinde.
Kundinnen und Kunden aus Brixen wenden sich für die Inanspruchnahme des Sozialbonus direkt an ein Patronat. Das für den Antrag notwendige Formular ist auf der Website der Regulierungsbehörde, www.arera.it, abrufbar.

Benötigte Unterlagen für das Ausfüllen des Formulars: 

  • Stromliefervertrag (siehe Stromrechnung)
  • Bescheinigung der physischen Notlage seitens des Sanitätsbetriebs
  • Kopie Ihres Ausweises
  • Die ISEE-Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Weitere Infos

ISEE: Der ISEE ist ein Indikator, der die wirtschaftliche Lage einer Familie misst. Zur Berechnung dienen das Einkommen, das Mobiliar- und Immobiliarvermögen sowie allgemeine Voraussetzungen für Sozialleistungen auf lokaler Ebene.

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