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Geschützter Markt

Seit 1. Juli 2024 ist die Lieferung von Strom im Rahmen des Geschützten Marktes nicht mehr möglich.

Die Stromversorgung all jener, die sich nicht für einen Anbieter auf dem freien Markt entschieden haben, wurde automatisch und ohne Unterbrechung an den Dienst „Servizio a Tutele Graduali“ (graduell geschützter Dienst) übertragen. Der neue Stromanbieter informiert die betroffenen Kundinnen und Kunden im Juli 2024 über die Aktivierung des graduell geschützten Dienstes.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehen alle Einzugsermächtigungen, die auf den Zahlungskonten oder Zahlungsinstrumenten zur Begleichung der Stromrechnungen erteilt wurden, auf den neuen Stromlieferanten über.

Es ist weiterhin jederzeit möglich, einen Stromliefervertrag auf dem freien Markt zu wählen. Der Wechsel des Vertrags ist kostenlos, sieht keinen Zähleraustausch und keine Unterbrechung der Stromzufuhr vor.

Unter folgender Internetadresse scheint auf, welcher Anbieter welchem Gebiet für den Dienst "Servizio a Tutele Graduali" zugeordnet ist: www.arera.it/consumatori

Clienti vulnerabili bzw. geschützte Kunden

Die sogenannten "clienti vulnerabili" oder geschützten Kunden sind von dem Ende des geschützten Marktes im Juli 2024 ausgenommen. Ihnen muss zum Zeitpunkt der Abschaffung des geschützten Marktes eine besondere Schutzmaßnahme garantiert werden.

Gemäß dem Gesetzesdekret 210/21 werden Haushaltskunden als schutzbedürftige Stromkunden definiert, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Sie befinden sich in einer wirtschaftlich benachteiligten Lage oder in einem ernsten Gesundheitszustand, der den Einsatz von medizinisch-therapeutischen Geräten erfordert, die mit Strom betrieben werden, welche gemäß Artikel 1, Absatz 75 des Gesetzes vom 4. August 2017 überlebensnotwendig sind.
  2. Bei denen sich Personen mit einem ernsten Gesundheitszustand aufhalten, der den Einsatz von medizinisch-therapeutischen Geräten erfordert, die mit Strom betrieben werden und überlebensnotwendig sind.
  3. Personen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes Nr. 10 vom 5. Februar 1992. 104 vom 5. Februar 1992.
  4. Deren Versorgungseinrichtungen sich auf nicht miteinander verbundenen kleineren Inseln befinden.
  5. Deren Versorgungseinrichtungen sich in Notunterkünften nach Katastrophenereignissen befinden.
  6. Kunden, die älter als 75 Jahre sind.

Die Beschlüsse ARERA 362/2023/R/EEL und 383/2023/R/EEL greifen dieses Konzept auf und regeln dessen konkrete Umsetzung.

Laut Art. 14 des Gesetzesdekretes n. 181 vom 9. Dezember 2023 geht der geschützte Markt mit 01.07.2024 in den servizio di vulnerabilità über. Die Tarife werden weiterhin von ARERA bestimmt. 

Die Betreiber des „servizio di vulnerabilità“ werden mittels Ausschreibung ermittelt, d. h. diese Kunden bleiben nicht automatisch bei den bisherigen Betreibern des geschützten Marktes.  

Bis zur definitiven Ermittlung der neuen Betreiber müssen die Betreiber des geschützten Marktes den Dienst aufrechterhalten, und zwar in derselben Qualität wie bisher.  

Das Dekret sieht zurzeit weiters vor, dass die Autorisierung für die direkte Abbuchung an den Betreiber des geschützten Marktes auch für die Betreiber der „tutele graduali“ und des „servizio di vulnerabilità“ gelten soll.

Die Einstufung als "clienti vulnerabili" erfolgt bis auf Weiteres durch eine Eigenerklärung.

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