Das Gesetz 124/2017 hat den Prozess zur Abschaffung des geschützten Marktes eingeleitet. Seit 1. Juli 2024 ist die Belieferung von Strom im Rahmen des Geschützten Marktes – mit Ausnahme der geschützten Kunden - nicht mehr möglich.
Um die Kontinuität der Stromversorgung von Kunden ohne Vertrag auf dem freien Markt zu gewährleisten, hat die Behörde ARERA ab dem 1. Januar 2021 die den schrittweisen Schutzdienst (STG – servizio a tutele graduali) eingeführt (Arera: Il Servizio a Tutele Graduali).
Sie können jederzeit einen Stromliefervertrag auf dem freien Markt abschließen. Der Vertragswechsel ist kostenlos, erfordert keinen Austausch des Zählers und führt zu keiner Unterbrechung der Stromversorgung.
Den für den schrittweisen Schutzdienst (STG – servizio a tutele graduali) zuständigen Anbieter finden Sie unter folgender Adresse: www.arera.it/consumatori
Geschützte Kunden (clienti vulnerabili)
Die sogenannten "clienti vulnerabili" oder geschützten Kunden sind von dem Ende des geschützten Marktes im Juli 2024 ausgenommen. Ihnen muss zum Zeitpunkt der Abschaffung des geschützten Marktes eine besondere Schutzmaßnahme garantiert werden.
Gemäß dem Gesetzesdekret 210/21 werden Haushaltskunden als schutzbedürftige Stromkunden definiert, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie befinden sich in einer wirtschaftlich benachteiligten Lage.
- Sie befinden sich in einem ernsten Gesundheitszustand oder beherbergen Personen in einem ernsten Gesundheitszustand, der den Einsatz von medizinisch-therapeutischen Geräten erfordert, die mit Strom betrieben werden, welche gemäß Artikel 1, Absatz 75 des Gesetzes vom 4. August 2017 überlebensnotwendig sind.
- Personen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Februar 1992, Nr. 104.
- Personen, deren Versorgungseinrichtungen sich auf nicht miteinander verbundenen kleineren Inseln befinden.
- Personen, deren Versorgungseinrichtungen sich in Notunterkünften nach Katastrophenereignissen befinden.
- Kunden, die älter als 75 Jahre sind.
Die Beschlüsse ARERA 362/2023/R/EEL und 383/2023/R/EEL greifen dieses Konzept auf und regeln dessen konkrete Umsetzung.
Laut Art. 14 des Gesetzesdekretes n. 181 vom 9. Dezember 2023 geht der geschützte Markt mit 01.07.2024 in den „Schutzdienst“ (servizio di vulnerabilità) über. Die Tarife werden weiterhin von ARERA bestimmt.
Die Betreiber des „Schutzdienstes“ (servizio di vulnerabilità) werden mittels Ausschreibung ermittelt, d. h. diese Kunden bleiben nicht automatisch Kunden des bisherigen Betreibers des geschützten Marktes.
Bis zur definitiven Ermittlung der neuen Betreiber müssen die Betreiber des geschützten Marktes den Dienst aufrechterhalten, und zwar in derselben Qualität wie bisher.
Das Dekret sieht zurzeit weiters vor, dass die Autorisierung für die direkte Abbuchung an den Betreiber des geschützten Marktes auch für die Betreiber des den schrittweisen Schutzdienstes (servizio a tutele graduali) und des Schutzdienstes (servizio di vulnerabilità) gelten soll.
Die Einstufung als geschützte Kunden (clienti vulnerabili) erfolgt bis auf Weiteres durch eine Eigenerklärung.
Weitere Informationen zur Entwicklung des Strommarktes für Endkunden finden Sie auf der Webseite von ARERA: Arera: Evoluzione dei mercati al dettaglio