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Kläranlagen

Die häuslichen Abwässer müssen in die Kanalisation eingeleitet werden, wenn sie weniger als 200 Meter von der Kanalisation entfernt sind und dies aufgrund der Bodenneigung und -beschaffenheit möglich ist. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, ist die Errichtung einer Klärgrube Pflicht.

Für die Errichtung einer Klärgrube benötigst du folgende Unterlagen:

  • Projekt zur Entwässerung der Liegenschaften samt Anschlussskizzen. Im Projekt muss der Typ der Kleinkläranlage gemäß den Normen UNI EN 12566 angegeben werden (siehe Rundschreiben Nr. 3/08 – Dekret Landeshauptmann vom 21.01.2008, Nr. 6).
  • Nach entsprechender Begutachtung und Freigabe durch die Stadtwerke Brixen AG können die Anschlüsse ausgeführt werden.
  • Sämtliche Lagepläne müssen georeferenziert laut Landeskoordinatensystem im DWG-Format oder als maßhaltiger Gesamtlageplan in pdf oder in Papierformat eingereicht werden.
  • Kopie der Baukonzession Ermächtigung Dritter, falls erforderlich

Die Projekte müssen des weiteren gemäß der Hygieneverordnung und der Bauordnung der Gemeinde ausgearbeitet und abgefasst werden.

Wartung

Die Klärgruben werden periodisch nach einer festgelegten Mindestentleerungshäufigkeit entleert.
Die Entleerung erfolgt auf Anweisung der Stadtwerke Brixen AG durch die beauftragte Firma und wird im Bedarfsfall von den Mitarbeitern der Stadtwerke Brixen AG betreut bzw. überwacht.

Die Mindestentleerungshäufigkeit in Jahren errechnet sich aus dem Gesamtnutzvolumen der Klärgrube, dividiert durch die Anzahl der Einwohnerwerte, die an das individuelle Entsorgungssystem angeschlossen sind, multipliziert mit dem mittleren Klärschlammvolumen, das in einem Jahr pro Einwohner anfällt. Dieser Faktor wurde im Beschluss der Landesregierung mit 0,18 beziffert.

Wer vor dem geplanten Termin zur Mindestentleerung eine Entleerung wünscht, kann dies per E-Mail mail@asmb.it oder Fax beantragen.

Verrechnung

In den Gemeinden Brixen, Vahrn, Klausen, Franzensfeste, Lüsen, Mühlbach und Rodeneck: Für die Entnahme und die Entsorgung des Klärschlamms aus Klärgruben gilt der Tarif laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1030 vom 8.9.2015.

In diesem Sinne werden die effektiven Kosten für die Entleerung und für die Entsorgung sowie eine zusätzliche Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr verrechnet. Die Verwaltungsgebühr wird auf Vorschlag der Stadtwerke Brixen AG vom Gemeinderat festgelegt.

In der Gemeinde Natz-Schabs wird die Abwassergebühr analog zum häuslichen Abwasser gemäß Trinkwasserverbrauch verrechnet und vom Gemeinderat festgelegt.

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