Seit 1. Juli 2007 ist der Strommarkt völlig liberalisiert, das heißt, jeder Kunde kann seinen Anbieter auf dem freien Markt wählen. Alle Formalitäten für den Wechsel (switching) muss der neue Anbieter unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen erledigen.
Wer noch nie seinen Stromanbieter gewechselt hat, bezieht den Strom im Rahmen des geschützten Grundversorgungsdienstes. Hier legt die staatliche Aufsichtsbehörde alle drei Monate die Preise fest.
Nach Plänen der Regierung soll diese Tarifform bis zum 01.01.2023 abgeschafft werden.