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Sonderermäßigung auf die Müllgebühren

Die Gemeinde Brixen gewährt Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Brixen Sonderermäßigungen auf die Müllgebühren im Sinne des Artikels 17 der geltenden Verordnung über die Anwendung des Tarifs für die Abfallbewirtschaftung.

Wer kann ansuchen?

  • Wohneinheiten der Gemeinde Brixen, in welchen sich mindestens eine Person befindet, die aus Krankheitsgründen oder aus Gründen einer Behinderung Windelhosen oder Einlagen verwendet: Es werden aktuell die Kosten von bis zu 375 kg Restmüll pro Jahr abgezogen, sobald die entsorgte Restmüllmenge die nach Haushaltsgröße festgelegte Mindestmenge übersteigt.
  • Empfänger des Lebensminimums, sofern sie allein wohnen: Ermäßigung bis zu 90 % des Grundtarifs.
  • Bei Familien mit meldeamtlich registrierten Kindern bis zum zweiten Lebensjahr übernimmt die Gemeinde bis zu 50,00 Euro pro Jahr und pro Kind, sobald die entsorgte Restmüllmenge die nach Haushaltsgröße festgelegte Mindestmenge übersteigt. Für den Windelbonus ist kein Ansuchen notwendig. Am Ende des Jahres wird das Guthaben anteilsmäßig berechnet, wobei die Mindestmenge in jedem Fall zu zahlen ist und das Guthaben nicht höher sein darf als die anfallende Mindestgebühr.

Verordnung Tarife

Hier kannst du die Verordnung der Gemeinde zum Abfalltarif nachlesen

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