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COVID 19: Gebührenreduzierungen für Nicht-Haushalte 2021

09.08.2021

Genehmigung der Reduzierung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle – Jahr 2021 – für Nicht-Haushalte aufgrund des COVID-19-Notstands

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzesdekrets vom 25. Mai 2021, Nr. 73, wird, im Verhältnis zum Andauern des epidemiologischen Covid-19-Notstands und mit dem Ziel der Milderung der finanziellen Auswirkungen auf jene wirtschaftlichen Kategorien, die von den obligatorischen Schließungen oder von den Einschränkungen in der Ausübung der jeweiligen Tätigkeiten betroffen sind, ein Fond für die Reduzierung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle eingerichtet. Für die Gemeinde Brixen beläuft sich dieser Fond auf 189.354,00 Euro.

Mit den Beschlüssen Nr. 284/2021 und 285/2021 legte der Gemeindeausschuss die Kriterien für die gleichmäßige und proportionale Verteilung dieses Fonds an alle Rechtsubjekten fest, die im Vergleich zum Vorjahr einen Gesamtumsatzrückgang von mindestens 30 % verzeichnet haben.

Das Ansuchen muss mittels PEC innerhalb des 30.09.2021 an tributi.bressanone@legalmail.it übermittelt werden.

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