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FAQ - häufig gestellte Fragen

Fragen zum Stromanschluss

Wie erhalte ich einen Stromanschluss?

Du stellst das Ansuchen um einen Anschluss. Die Stadtwerke Brixen AG prüft das Ansuchen und übermittelt dir innerhalb von 20 Arbeitstagen den Kostenvoranschlag.

Du bestätigst den Kostenvoranschlag schriftlich oder begleichst den ausgewiesenen Betrag.

Die Stadtwerke Brixen AG erledigt:

  • einfache Arbeiten (Arbeiten am Zähler oder Zählpunkt) in Niederspannung innerhalb von 10 Arbeitstagen.
  • komplexe Arbeiten (alle anderen Fälle) oder Arbeiten in Mittelspannung innerhalb von 50 Arbeitstagen.

Wie erhalte ich einen zeitlich begrenzten Stromanschluss für eine Veranstaltung o. Ä.?

Du stellst das Ansuchen um einen Anschluss, und zwar mindestens 7 Arbeitstage vor Bedarf.
An öfters nachgefragten Standorten kann die Stadtwerke Brixen AG auf fixe Vorrichtungen zurückgreifen und die Realisierung des Anschlusses ist mit geringem Aufwand möglich. An allen anderen Standorten ist ein Lokalaugenschein der Techniker notwendig.

Anschlüsse bis 40 kW verrechnen die Stadtwerke pauschal, für Anschlüsse mit höherer Leistung erhältst du einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Du bestätigst den Kostenvoranschlag schriftlich oder begleichst den ausgewiesenen Betrag.

Sofern die Anfrage fristgerecht eingetroffen ist, erledigt die Stadtwerke Brixen AG die Arbeiten pünktlich zum gewünschten Termin.

Wie melde ich Strom an, ab oder um?

Welche Leistungen/Spannungsebenen kann ich beantragen?

  • Niederspannung (400 V)
    - Spannungsebenen: 1,5 kW, 3 kW, 4,5 kW, 6 kW, 10 kW, 15 kW, 20 kW, 25 kW, 30 kW, 35 kW (Maximumzähler bis 100 kW)
    - Zähler: einphasig (230 V; Zähler bis 6 kW), dreiphasig (400 V; Zähler bis 30 kW) und Spitzenzähler ab 35 kW mit Messwandler
  • Mittelspannung (20 kV)
    - Spannungsebenen: ab 200 kW
    - Stromlieferung mit Netzspannung von 20.000 V
    - Grenzwert für Mittelspannungsübergabe: 8 MW
    - bei größeren Anlagen Übergabe im Hochspannungsnetz
  • Zwischen 100 kW und 200 kW entscheidet die Stadtwerke Brixen AG je nach Netzkonfiguration über die Spannungsebene (400 V oder 20 kV)

Ich finde meine Grundanschlussleistung zu niedrig. Wie erhalte ich eine Anschlussleistung von 4,5 kW?

Du kannst gerne eine Leistungserhöhung beantragen. Die Stadtwerke Brixen AG bietet zwischen 3 kW und 6 kW eine Leistungserhöhung auch in kleinen Schritten von je 0,5 kW an. Bitte prüf deinen Bedarf.

Für die Vertragsänderung musst du persönlich bei einem der Kundenschalter der Stadtwerke Brixen AG das entsprechende Formular unterschreiben. Sollte eine Vertretung geschickt werden, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht.

Dabei musst du folgende Dokumente vorweisen:

  • POD-Nummer
  • einen gültigen Personalausweis (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  • aktuelle Steuerdaten des Antragstellers
  • sämtliche Angaben für die korrekte Rechnungslegung (aktuelle Anschrift, Empfängerkodex/Ämterkodex, CIG, CUP, ATECO-Kodex)
  • Katasterdaten der Immobilie für die die Lieferung beantragt wird

Fragen zu Rechnung und Tarifen

Was heißen die vielen technischen Begriffe auf der Stromrechnung?

Wie kann ich die Rechnung bezahlen?

Die Stadtwerke Brixen AG stellt sämtliche Rechnungen mit Vorbehalt auf Ausgleich aus. Die Bezahlung tätigst du einfach:

  • mittels Einzugsermächtigung „SDD“ (Dauerauftrag)
  • mit Bankerlagschein „freccia“ bei allen Bankschaltern in Italien (ohne Inkassogebühren bei den Schaltern der Raiffeisenkasse Eisacktal/Filiale Brixen)
  • mit Posterlagschein
  • mittels E-Payment

Kann ich die Rechnung in Raten zahlen?

Beantrage die Ratenzahlung schriftlich vor Fälligkeit der Rechnung, andernfalls verlierst du dieses Anrecht: mail@asmb.it

Ich bin in Zahlungsverzug. Was hat das für Folgen?

Bei Zahlungsverzug berechnet die Stadtwerke Brixen AG gemäß den Vorschriften der Regulierungsbehörde ARERA Verzugszinsen in Höhe des Referenzzinssatzes der EZB zuzüglich 3,5 % sowie die Kosten für eventuelle Mahnungen.

Bei Nichtzahlung versendet die Stadtwerke Brixen AG eine Inverzugsetzung per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail (PEC). Wenn die Rechnung nicht innerhalb der darin angegebenen Fristen und Modalitäten bezahlt wird, wird das in den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vorgesehene Verfahren zur Einstellung der Dienstleistung eingeleitet.

In diesem Fall wird die Leistung des Zählers, sofern technisch möglich, auf 15 % reduziert. Wenn Sie Ihre Schulden 15 Tage nach der Leistungsreduzierung nicht beglichen haben, wird die Stromlieferung eingestellt.

Wenn die Zahlung auch nach der Abschaltung wegen Zahlungsrückständen nicht erfolgt, wird die Stadtwerke Brixen AG ohne weitere Ankündigung die administrative Kündigung und Auflösung des Vertrags vornehmen.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften durch die Stadtwerke Brixen AG ist die Zahlung automatischer Entschädigungen vorgesehen:

  • 30 Euro, wenn trotz Nichtversendung der Inverzugsetzung eine Leistungsreduzierung vorgenommen oder die Versorgung wegen Zahlungsrückständen ausgesetzt wurde;
  • 20 Euro, wenn eine Leistungsreduzierung vorgenommen oder die Versorgung wegen Zahlungsrückständen ausgesetzt wurde, obwohl die Frist, innerhalb derer der Kunde die Zahlung leisten muss, nicht eingehalten wurde oder die Mindestfrist zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und dem Datum des Antrags an das Versorgungsunternehmen auf Aussetzung der Versorgung oder Leistungsreduzierung nicht eingehalten wurde.

In den oben genannten Fällen kann vom Endkunden keine weitere Zahlung für die Unterbrechung oder Wiederaufnahme der Versorgung verlangt werden.

Wann kann die Versorgung nicht unterbrochen werden?

Die Versorgung kann nicht an Freitagen, Samstagen, Feiertagen, vor Feiertagen oder in folgenden Fällen unterbrochen werden:

  • Sie haben die Rechnung bezahlt und die entsprechende Zahlung innerhalb der vorgesehenen Fristen nachgewiesen.
  • Es wurde keine Mahnung verschickt und die von der ARERA vorgesehenen Fristen wurden nicht eingehalten.
  • Sie auf unsere Antwort auf eine schriftliche Beanstandung warten (z. B. bezüglich einer Neuberechnung des Verbrauchs aufgrund einer vom Versorger festgestellten Fehlfunktion des Zählers oder einer Verbrauchsausgleichszahlung);
  • die technischen Bedingungen des Zählers dies nicht zulassen;
  • Ihre Schuld nur die Nichtzahlung der Fernsehgebühren für den privaten Gebrauch betrifft;
  • Die Versorgung ist „nicht abschaltbar”.

Nicht abschaltbare Versorgungen sind solche, die:

  • lebensrettende Geräte versorgen;
  • im Notfallplan für die Sicherheit der Stromversorgung vorgesehen sind;
  • Lieferungen an Einrichtungen, welche Aufgaben von öffentlichem Interesse wahrnehmen.

Wie und innerhalb welcher Frist kann die wegen Zahlungsrückständen ausgesetzte Versorgung wieder aufgenommen werden?

Um eine wegen Zahlungsrückständen ausgesetzte Versorgung wieder aufzunehmen, muss der Antrag zusammen mit den Zahlungsbelegen gemäß den in der Mahnmitteilung angegebenen Modalitäten eingereicht werden.

Die Stadtwerke Brixen AG leitet unverzüglich das Verfahren zur Wiederherstellung der Versorgung ein. Wenn der Zahlungsnachweis nach 18 Uhr eingeht, erfolgt die Weiterleitung am nächsten Tag.

Bei ferngesteuerten Zählern muss der Versorger innerhalb eines Arbeitstags nach Antragstellung tätig werden (ein Werktag, wenn der Zähler nicht ferngesteuert ist).

Wird die Versorgung aufgrund der Verantwortung des Versorgers später als vorgesehen wiederhergestellt, erhält der Kunde automatisch eine Entschädigung in Höhe von 35 € für Wiederherstellungen, die innerhalb der doppelten vorgesehenen Zeit erfolgen, 70 € innerhalb der dreifachen vorgesehenen Zeit und 105 €, wenn die dreifache vorgesehene Zeit überschritten wird.

Wie viel kosten die Unterbrechung und Wiederaufnahme der Versorgung bei Zahlungsrückständen?

Die Unterbrechung der Versorgung und ihre eventuelle Wiederaufnahme sind mit Kosten verbunden, die von der ARERA und nicht von der Stadtwerke Brixen AG festgelegt werden.

Die von der ARERA vorgesehenen Kosten sind:

  • 27,61 € – Fester Beitrag des Versorgers für die Unterbrechung und Wiederaufnahme der Versorgung eines nicht ferngesteuerten Zählers (13,81 €, wenn der Zähler ferngesteuert ist). Wenn zuerst die Leistung reduziert und dann die Versorgung unterbrochen wurde, wird dennoch nur ein fester Beitrag berechnet.
  • 23,00 € – Verwaltungskosten des Verkäufers für die Leistungsreduzierung/Aussetzung der Versorgung.
  • 23,00 € – Verwaltungskosten des Verkäufers für die Wiederherstellung der Leistung/Reaktivierung der Versorgung.

Warum erhalte ich die Stromrechnung getrennt von der Rechnung für die übrigen Dienste?

Es sind verwaltungstechnische Gründe, die eine getrennte Verrechnung notwendig machen. Du erhältst im gewohnten Rhythmus die Rechnung für die elektrische Energie und getrennt davon jene für die übrigen Dienste.

Wieso kann die Stadtwerke Brixen AG die Stromrechnung nicht einfacher gestalten?

Es ist die staatliche Regulierungsbehörde, die das Layout der Stromrechnung vorschreibt. Die Stadtwerke Brixen AG muss sich an diese Vorschriften halten.

Ich möchte auf die Rechnung in Papierform verzichten. Wie steige ich auf die Online-Rechnung um?

Die Online-Rechnung ist im Kundenportal der Stadtwerke Brixen AG abrufbar bzw. du erhältst diese auf Wunsch auch als Mailanhang zugestellt.

Dafür ist es notwendig, dass du über das Kundenportal deine Registrierung beantragst. Du kannst die Registrierung auch bei einem der Kundenschalter der Stadtwerke Brixen AG anfordern. Sobald du im Kundenportal registriert bist, beantragst du in deinem persönlichen Kundenbereich unter „Rechnungen“ den Umstieg von Papier- auf Online-Rechnungen.

Welche Vorteile hat die Online-Rechnung?

In erster Linie ist die Online-Rechnung ein Beitrag zum sorgsamen Umgang mit dem Rohstoff Papier und damit zum Umweltschutz. Außerdem kommen Stromkunden, die sich für die Online-Zusendung und einen direkten Abbuchungsauftrag für die Zahlung der Rechnung entscheiden, in den Genuss des jährlich von der Regulierungsbehörde festgelegten Skontos.

Was sind die Tarifzeiten?

Die Preise für Strom sind abhängig von der Uhrzeit, in der dieser konsumiert wird. Dabei sind die Uhrzeiten in drei Bereiche eingeteilt: F1, F2 und F3. Diese Einteilung wird gemacht, da zu unterschiedlichen Zeiten eine unterschiedliche Nachfrage nach Energie besteht. Die "Nacht & Feiertagstarife" F2 und F3 sind in der Regel etwas günstiger. Laut Verbraucherzentrale Südtirol haben Erfahrungswerte gezeigt, dass ein bewusstes Verlegen des Stromverbrauchs in die billigen Schichten jedoch nur vernachlässigbare Sparpotentiale birgt.

Die Tarifbereiche nach Uhrzeit:

  • F1: Montag–Freitag 08.00–19.00 Uhr
  • F2: Montag–Freitag 07.00–08.00 Uhr und 19.00 - 23.00 Uhr sowie Samstag 07.00–23.00 Uhr
  • F3: Montag–Samstag 23.00–07.00 Uhr und ganztags am Sonntag. Der Tarif F3 gilt auch an allen Feiertagen (1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 25. April, 1. Mai, 2. Juni, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25. Dezember, 26. Dezember)

Wie bezahle ich die Fernsehgebühren?

Wie steige ich auf einen Dauerauftrag um?

Das Formular für den Dauerauftrag erhältst du bei den Kundenschaltern der Stadtwerke Brixen AG oder online im Kundenportal. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular einfach per E-Mail, Post oder persönlich retournieren. Um alles Weitere kümmert sich die Stadtwerke Brixen AG.

Wie kann ich meinen digitalen Stromzähler ablesen?

Der digitale Stromzähler kann über die Bedientaste (graue Taste neben dem Display) abgelesen werden. Den aktuellen Zählerstand findest du unter der Position „Gesamtverbrauch +A“ (Wert in kWh).

Muss ich eine Ausgleichsrechnung bezahlen, die sich auf Verbrauchswerte bezieht, die mehrere Jahre zurückliegen?

Für Rechnungen mit Fälligkeit nach dem 1. März 2018 für Stromlieferungen und Wasserlieferungen kann der Kunde bei Rechnungsverspätungen von mehr als zwei Jahren die Verjährung geltend machen und nur die Rechnungsbeträge für den Verbrauch der letzten zwei Jahre bezahlen.

Die Verjährungsfrist für den Verbrauch von Fernwärme und dem Umweltdienst liegt bei 5 Jahren.

Der Antrag kann durch Einsenden des entsprechenden Formulars gestellt werden.

Welche Steuern sind in der Rechnung enthalten?

Die Stromrechnung enthält Akzisen, d. h. die indirekte Staatssteuer auf den Verbrauch, und die Mehrwertsteuer.

Die Akzisen werden auf die verbrauchte Energiemenge gemäß den in der folgenden Tabelle aufgeführten Steuersätzen erhoben.

TYPOLOGIE LIEFERUNG

Akzise

€/kWh

HAUSHALT

Lieferungen am Wohnsitz ("Erstwohnung")

Verbräuche bis 150 kWh/Monat *

-

Verbräuche über 150 kWh/Monat *

0,0227

Lieferungen am Wohnsitz ("Erstwohnung") mit Leistung über 3 kW

0,0227

Lieferungen am Zweitwohnsitz

0,0227

NICHTHAUSHALT

Verbräuche bis 200.000 kWh/Monat

0,0125

Verbräuche über 200.000 kWh/Monat

0,0075

     

*Für Lieferungen mit einer Leistung von bis zu 3 kW: Bei einem Verbrauch von bis zu 220 kWh/Monat, d. h. 2640 kWh/Jahr, werden die Akzisen auf die ersten 150 kWh nicht erhoben. Bei einem höheren Verbrauch werden die steuerfreien kWh schrittweise reduziert.

 

Die Mehrwertsteuer wird auf die Gesamtkosten der Dienstleistung erhoben, einschließlich aller Gebühren der Stromrechnung, sowie der Akzisen. Sie unterscheidet sich je nachdem, ob die Lieferung für den Hausgebrauch oder für andere Zwecke bestimmt ist: Der Mehrwertsteuersatz für den Hausgebrauch beträgt 10 %, während der Mehrwertsteuersatz für den Nicht-Hausgebrauch 22 % beträgt.   

Durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars können Berechtigte (z. B. Bergbau-, Fertigungs-, Landwirtschafts- und Verlagsunternehmen) die Zahlung einer ermäßigten Mehrwertsteuer von 10 % beantragen.

Allgemeine Fragen

Wann wird der geschützte Markt abgeschafft und was muss ich berücksichtigen?

Unter diesem Link findest du alle wichtigen Informationen: https://www.asmb.it/de/strom/tarife/index.html

Was bedeutet „freier Markt“

Seit 1. Juli 2007 hat Italien die Liberalisierung des Strommarktes laut EU-Vorgabe vollständig umgesetzt; jeder Verbraucher kann seinen Stromanbieter frei wählen. Am freien Markt legen die Stromverkäufer die Energiepreise fest. Die restlichen Rechnungspositionen entsprechen den Vorgaben der Aufsichtsbehörde. Die Idee dahinter ist ein Wettbewerb unter den Anbietern, der die Preise für die Verbraucher nach unten drücken soll.

Was tun, wenn der Strom fällt?

Prüfe zuallererst die private Elektroanlage (FI-Schutzschalter usw.) und den Automaten am Stromzähler, sofern dieser aufgrund einer Überlast wieder einzuschalten ist.

Was ist der so genannte POD und wo finde ich diesen?

Der POD ist ein 14-stelliger alphanumerischer Kodex der mit „IT“ beginnt und als Erkennungskodex des Übergabepunktes dient.
Der POD ist auf der ersten Seite der Stromrechnung angegeben.

Ich vermute, dass der Stromzähler nicht richtig funktioniert. Kann ich eine Überprüfung beantragen?

Selbstverständlich kannst du eine Überprüfung beantragen. Die Überprüfung erfolgt innerhalb von 15 Tagen ab Anfrage und ist kostenlos, wenn beim Zähler ein technischen Defekt festgestellt werden sollte. Andernfalls wird die Überprüfung in Rechnung gestellt.

Kann ich eine Spannungsprüfung beantragen?

Die Anfrage erfolgt über das entsprechende Formular.
Die Überprüfung ist kostenlos, wenn die Prüfung ergibt, dass die gelieferte Spannung nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Andernfalls wird die Überprüfung in Rechnung gestellt.

Was heißt Nicht-Haushaltskunde?

Nicht-Haushaltskunden sind jene Kunden, welche die Stromlieferung für andere Zwecke als jene für Wohnung und öffentliche Beleuchtung benutzen.

Warum gibt es noch Stromfreileitungen?

Die Stadtwerke Brixen AG arbeitet daran, die Stromleitungen unter die Erde zu bringen. Denn die Versorgungssicherheit steht an erster Stelle und Stromfreileitungen sind den Gefahren von Unwettern, Schneelast oder Baumstürzen ausgesetzt. Ca. 85 % des Stromnetzes im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Brixen AG sind bereits unterirdisch verlegt; anders gesagt: Von insgesamt 850 km Niederspannungs- und Mittelspannungsleitungen sind nur mehr 33 km Freileitungen.

Wie wird der Stromzähler ausgelesen?

Der neue Stromzähler (Smart Meter) wird über Powerline ausgelesen. Das Grundprinzip der Powerline-Technologie liegt in der Datenübertragung über die Stromleitung. Daher der englische Begriff „Powerline” für Stromleitung. Das digitale Signal – also die Daten - werden vom Adapter in ein analoges Signal umgewandelt. Dieses Signal wird hochfrequent auf die Stromleitung gegeben. Der Adapter auf Empfangsseite filtert das analoge Signal heraus und wandelt es in digitale Daten um. Die Stromzähler sind nicht an das Internet angeschlossen. Die erhobenen Daten werden von uns in einem zentralen Datenverarbeitungssystem erfasst und, wie bis zum jetzigen Zeitpunkt, an den jeweiligen Stromhändler übergeben, um die Verrechnung zu ermöglichen.

Wie lege ich Beschwerde ein?

Sollten wir den Dienst nicht zu deiner Zufriedenheit erbringen, so bitten wir dich, uns dies mitzuteilen.

Das ausgefüllte und unterschriebene Beschwerdeformular kannst du uns per Post (Stadtwerke Brixen AG, A. Ammon-Straße Nr. 24, 39042 Brixen), per Fax an die Nummer 0472 823666 oder per E-Mail an mail@asmb.it übermitteln. Wir antworten binnen 30 Tagen.

Es ist auch möglich, eine schriftliche Beschwerde ohne das Formular einzureichen. In diesem Fall muss sie mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Nachname

  • Adresse der Lieferung

  • Postanschrift (falls abweichend von der Lieferadresse) oder eine E-Mail-Adresse für die schriftliche Antwort

  • Dienstleistung, auf die sich die Beschwerde bezieht

  • Alphanumerischer Identifikationscode des POD, falls verfügbar, oder die Kundennummer

  • Kurze Beschreibung der beanstandeten Tatsachen

Wie kann ich den Widerruf des Vertrags mitteilen?

Wurde der Liefervertrag vom Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Lieferanten oder im Fernabsatz geschlossen, kann der Kunde gemäß dem Verbraucherschutzgesetz innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Vertragsabschluss ohne Kosten und ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Diese Frist verlängert sich auf 30 (dreißig) Tage, wenn der Vertrag im Rahmen folgender Umstände abgeschlossen wurde:

- unaufgeforderte Besuche des Lieferanten in der Wohnung des Verbrauchers;

- vom Lieferanten organisierte Ausflüge.

Was ist der Schlichtungsdienst?

Der Schlichtungsdienst kann für den Stromsektor von allen Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung (NS) und Mittelspannung (MS) beansprucht werden.

Der Schlichtungsdienst wurde von ARERA eingeführt, um den Stromkunden eine einfache Vorgehensweise und eine schnelle Entscheidung von etwaigen Streitfragen mit den Anbietern mittels Teilnahme eines Schlichters, der eigens in Schlichtungs- und Energiefragen ausgebildet ist und die Parteien zu einer Lösung im gemeinsamen Einverständnis unterstützt, zur Verfügung zu stellen.

Ab 1. Januar 2017 ist der Versuch einer Schlichtung vor dem Schlichtungsdienst Bedingung, um mit der Ausübung einer Klage fortzufahren.

Das etwaige Einverständnis beim Schlichtungsdienst hat Vollzugsrecht, das heißt, es kann von den Parteien vor einem zuständigen Richter bei Missachtung des Inhalts geltend gemacht werden.

Der Schlichtungsdienst, der für die Aufsichtsbehörde vom Acquirente Unico verwaltet wird, ist kostenlos und kann erst beansprucht werden, nachdem dem eigenen Anbieter eine schriftliche Beschwerde eingereicht und eine schriftliche unbefriedigende Antwort erhalten wurde oder wenn 50 Tage ab Einreichung der Beschwerde verstrichen sind und jedenfalls nicht über einem Jahr ab Einreichung der Beschwerde selbst.

Der Schlichtungsdienst kann nicht beansprucht werden, wenn für dieselbe Streitfrage ein paritätisches Schlichtungsverfahren bereits abgeschlossen wurde oder noch im Laufen ist.

Der Kunde, der das Verfahren aktiviert, kann das Ansuchen um Schlichtung selbst oder mittels Beauftragtem einreichen.

  • Der Haushaltskunde kann sich an eine Verbraucherzentrale des Nationalrates der Verbraucher und Nutzer (Consiglio Nazionale Consumatori e Utenti - CNCU) wenden.
  • Der Nicht-Haushaltskunde (KMU) kann sich an seinen Fachverband wenden.

Der Schlichtungsdienst erfolgt ausschließlich online: zur Aktivierung ist das entsprechende Formular "Richiesta di attivazione" für das Schlichtungsverfahren auszufüllen. Der Haushaltsendkunde (der ohne Beauftragten handelt) kann das Formular "Richiesta di attivazione" auch offline ausfüllen (Post oder Fax), wobei aber die Verwaltung des Verfahrens online bestehen bleibt.

Für weitere Informationen über den Schlichtungsdienst stehen die FAQ der Aufsichtsbehörde zur Verfügung: www.arera.it/it/schede/C/faq-servconc.htm

Zum Schlichtungsdienst:
http://conciliazione.arera.it

Als Alternative zum Schlichtungsdienst können die Haushaltskunden auch die Schlichtung der Streitfragen im Energiesektor bei den Organisationen, die in der ADR (Alternative Dispute Resolution) -Liste eingeschrieben sind, abwickeln. Liste der ADR-Stellen: https://www.arera.it/allegati/consumatori/ElencoOrganismiADR.xlsx

Informationsaustausch zwischen den Betreibern

PEC: asmb@pec.swb-asmb.it

FAX: 0472 823666

Postanschrift: Stadtwerke Brixen AG, A. Ammon Strasse 24, 39042 Brixen (BZ)

Was ist das Wiederherstellungsverfahren?

Das Wiederherstellungsverfahren ist ein von der ARERA (Beschluss 228/2017/R/com) eingeführtes Verfahren, das es dem Endkunden ermöglicht, im Falle eines „unfreiwilligen Anbieterwechsels“ (sog. „Switching“) wieder vom vorherigen Anbieter zu denselben Bedingungen, die er mit diesem vereinbart hatte, beliefert zu werden.

Das Verfahren kommt nach einer Beschwerde (die innerhalb von 40 Tagen nach Ausstellung der ersten Rechnung einzureichen ist – oder früher, wenn der Kunde auf andere Weise davon Kenntnis erlangt hat) infolge eines „unfreiwilligen Anbieterwechsels“ wegen eines strittigen Vertrags zur Anwendung.

Wenn der beanstandete Anbieter die Beschwerde akzeptiert, muss er dem Kunden Folgendes mitteilen:

  • die Möglichkeit, freiwillig dem Verfahren zur Wiederherstellung des noch bestehenden Vertrags mit dem Verkäufer vor dem beanstandeten Anbieter beizutreten (mit Angabe der Modalitäten und der entsprechenden Fristen), wobei der beanstandete Verkäufer die von ARERA festgelegten wirtschaftlichen Bedingungen anwendet;
  • das Recht, im Falle der Nichtteilnahme am Wiederherstellungsverfahren (als notwendige Voraussetzung für den Zugang zur ordentlichen Gerichtsbarkeit) die Schlichtung bei ARERA zu beantragen;
  • das Recht des Kunden, jederzeit (auch nach Abschluss des Wiederherstellungsverfahrens) andere administrative und/oder gerichtliche Rechtsmittel einzulegen, um die weiteren gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn der beanstandete Anbieter die Beschwerde ablehnt (in der Regel, weil er der Meinung ist, dass alle Unterlagen in Ordnung sind), muss er dem Kunden mitteilen, dass die Beschwerde, an den Verbraucherschalter (Sportello per il consumatore) weitergeleitet werden kann, um die Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Bestimmungen durch den Anbieter zu überprüfen.

  • Wenn der beanstandete Anbieter nicht auf die Beschwerde reagiert, kann sich der Kunde direkt an den Verbraucherschalter (Sportello per il consumatore) wenden, die ihm die erforderlichen Informationen für eventuelle Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellt.

Der Privatkunde muss dem beanstandeten Anbieter innerhalb von 20 Kalendertagen nach Versand der begründeten Antwort auf die Beschwerde per E-Mail mitteilen, dass er das Wiederherstellungsverfahren in Anspruch nehmen will.

Der beanstandeten Anbieter muss die ausgestellten Rechnungen stornieren und neue Rechnungen ausstellen, wobei die Preise zu den von der Behörde festgelegten wirtschaftlichen Bedingungen berechnet werden.

Der beanstandeten Anbieter stellt zudem dem vorherigen Verkäufer und dem Verteiler alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, damit der Kunde zum nächstmöglichen Termin zum alten Anbieter wechseln kann.

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